AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reisearrangement entschieden haben.

Reisegarantie: Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter www.garantiefonds.ch

 

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Inhalt

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eitzinger Bike Holiday GmbH, Bahnhofstrasse 13, CH-8360 Eschlikon für von uns veranstaltete Reisearrangements oder andere im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Ausschluss

Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Eitzinger Bike Holiday GmbH vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" und Reisen von anderen Reiseanbietern (Eitzinger Bike Holiday GmbH als Vermittlerin) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen (Reiseveranstalter). Wettkampf-Veranstaltungen sind immer vermittelte Fremdleistungen, für welche Eitzinger Bike Holiday GmbH in keinem Fall haftet

 

2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Eitzinger Bike Holiday GmbH abgeschlossen wird

2.1 Vertragsentstehung

Der Vertrag zwischen Ihnen und Eitzinger Bike Holiday GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch Eitzinger Bike Holiday GmbH zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Eitzinger Bike Holiday GmbH wirksam.

2.2 Namensangaben bei der Buchung

Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. Die dabei entstehenden Kosten müssen von Ihnen getragen werden und nicht bezogene Leistungen können nicht rückvergütet werden (siehe auch Ziffer 6.3.2 Pauschalreisen mit Linienflügen und 6.3.3 „Nur-Flug“-Arrangements). 

2.3 Buchung für weitere Reiseteilnehmer

Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

 

3. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Eitzinger Bike Holiday GmbH schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Die Leistungen von Eitzinger Bike Holiday GmbH beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.

 

4. Teilnahmebedingungen

Die von Eitzinger Bike Holiday GmbH organisierten Trainings erfordern eine gute Gesundheit. Die Teilnehmer sind für Ihre Gesundheit persönlich verantwortlich und haben die Trainingsleiter über allfällige Schwächen zu informieren. Im Zweifelsfalle sollten Sie Ihren Arzt oder eine andere Fachperson vor der Anmeldung konsultieren. Eitzinger Bike Holiday GmbH resp. die Trainingsleiter sind berechtigt, Teilnehmer vom Training ganz oder teilweise auszuschliessen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Teilnehmer den Anforderungen nicht gewachsen ist.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Webseite www.eitzinger.ch und/oder aus dem Prospekt/Preisliste Eitzinger Bike Holiday GmbH.

5.2 Zahlung

5.2.1 Anzahlung

Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist bis 40 Tage vor Arrangementbeginn zahlbar.

5.2.2 Restzahlung / Zustellung der Reisedokumente

Die Dokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

5.2.3 Verspätete Bezahlung

Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Eitzinger Bike Holiday GmbH die Reiseleistungen zu verweigern und nach Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten (Stornokosten bleiben vorbehalten).

5.3 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise 40 Tage oder weniger vor Arrangementbeginn, so ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

 

6. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Stornierung) 

6.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Eitzinger Bike Holiday GmbH per eMail oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben. 

6.2 Bearbeitungsgebühr

Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung oder Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Stornierung, Annullierung) werden pro Person CHF 100.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 6.3).

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

6.3 Annullierungskosten (Stornierungskosten)

Bei Änderungen, Umbuchungen, Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 6.2) folgende Annullierungskosten erhoben:

6.3.1 IRONMAN-Hawaii-Arrangements, Triathlon-Reisen auf die Kanaren sowie Fern- und Rundfahrten

60 % des Arrangementpreises ist sofort nach Abschluss der Reservation fällig und in keinem Falle rückerstattbar.

60 - 31 Tage vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises

30 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

6.3.2 Alle übrigen Arrangements

59 – 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

30 - 16 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

15 - 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

7 - 0 Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

6.3.3 Pauschalreisen mit Linienflügen oder „Nur-Flug“-Arrangements

Bereits ausgestellte Flugtickets gehen zu Ihren Lasten. Die Annullationsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft kommen zur Anwendung (unterschiedlich je Fluggesellschaft und Buchungsklasse). Flugtickets unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100 % des Preises betragen können. Über die aktuell gültigen Bedingungen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

6.3.4 Massgebender Zeitpunkt bei der Berechnung des Annulierungs-/Änderungsdatums 

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-/Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Eitzinger Bike Holiday GmbH; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

6.4 Annullierungskostenversicherung (Rücktrittskosten-Versicherung)

Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch. Sollten Sie bereits über eine solche verfügen, können Sie anlässlich der Buchung auf den Abschluss einer solchen verzichten. Dies wird auf der Bestätigung festgehalten. Die Versicherungsleistungen richten sich nach dem Versicherungsvertrag.

Im Falle einer Annullierung (Stornierung) Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet. 

 

7. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Eitzinger Bike Holiday GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten/auf der Website und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Eitzinger Bike Holiday GmbH vor Vertragsabschluss.

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Preiserhöhungen können sich aus

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu. 

7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Eitzinger Bike Holiday GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Eitzinger Bike Holiday GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Eitzinger Bike Holiday GmbH orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Pro­grammänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;

c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

 

8. Reiseabsage durch Eitzinger Bike Holiday GmbH

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

Eitzinger Bike Holiday GmbH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Eitzinger Bike Holiday GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 6.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl

Sofern für Ihre gebuchte Reise eine Mindestteilnehmerzahl gilt, finden Sie diese bei der jeweiligen Reiseausschreibung. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Eitzinger Bike Holiday GmbH die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.

8.3 Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Eitzinger Bike Holiday GmbH die Reise absagen. Wird die Reise aufgrund eines Falles von höherer Gewalt durch die Eitzinger Bike Holiday GmbH abgesagt, erstatten wir den Reisepreis bis auf eine Bearbeitungs- und Servicegebühr von CHF 100.00 pro Person. Kosten für Annullationsversicherungen und Kreditkartengebühren sind nicht erstattbar. Für Flüge gelten die Bedingungen der jeweiligen Airlines.

 

9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

9.1 Änderung des Programms oder von einzelnen Leistungen

Eitzinger Bike Holiday GmbH kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

9.2 Programmänderungen von erheblichem Ausmass

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Eitzinger Bike Holiday GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 12). Werden solche Anpassungen aufgrund von Fällen höherer Gewalt (z.B. Wetter, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Unruhen) vorgenommen, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vergütung.

9.3. Streckenänderungen

Eitzinger Bike Holiday GmbH ist jederzeit berechtigt, aus sicherheitsrelevanten oder sonstigen Gründen (Wetter, Strassenzustand etc.) die Streckenführung auf Fern- oder Rundfahrten abzuändern oder anzupassen. Fallen infolge Programm- oder Streckenänderung Mehrkosten an (Transportmittel, zusätzliche oder alternative Unterkünfte etc.), so sind diese nicht durch den Arrangementpreis gedeckt und müssen von Ihnen übernommen werden. 

 

10. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Eitzinger Bike Holiday GmbH.

 

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

11.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Eitzinger Bike Holiday GmbH Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

11.2 Leistung von Abhilfe

Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

Sollten Sie wider Erwarten weder die Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung noch den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns (Eitzinger Bike Holiday GmbH in Eschlikon). Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

11.3 Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Eitzinger Bike Holiday GmbH ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 11.1 und 11.2) verlangt (s. Ziffer 12).

11.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Eitzinger Bike Holiday GmbH geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Eitzinger Bike Holiday GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Eitzinger Bike Holiday GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

11.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 11.1 und 11.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.

 

12. Haftung von Eitzinger Bike Holiday GmbH

12.1 Allgemeines

Eitzinger Bike Holiday GmbH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Eitzinger Bike Holiday GmbH-Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Eitzinger Bike Holiday GmbH nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2 Haftungsausschlüsse

Eitzinger Bike Holiday GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Eitzinger Bike Holiday GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Die Teilnahme an Wettkämpfen ist nicht Bestandteil der Arrangements von Eitzinger Bike Holiday GmbH und geschieht immer auf das Risiko des Teilnehmers. (Davon bleibt eine allfällige Haftung des entsprechenden Wettkampf-Veranstalters unberührt.)

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Eitzinger Bike Holiday GmbH ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Eitzinger Bike Holiday GmbH im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Eitzinger Bike Holiday GmbH pro Person auf maximal den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Telekommunikationsmittel usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Telekommunikationsmitteln usw. haften wir nicht.

12.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. 

12.3 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Eitzinger Bike Holiday GmbH ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet Eitzinger Bike Holiday GmbH Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

12.4 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle pro Person auf den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

 

13. Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Eitzinger Bike Holiday GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

 

14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Angabe der Nationalität bei der Buchung

Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. 

14.2 Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Reisedokumenten und Visa

Wenn Reisedokumente ausgestellt/verlängert und/oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

14.3 Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. 

14.4 Folgen der Nichteinhaltung

Eitzinger Bike Holiday GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Eitzinger Bike Holiday GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

 

15. Flugplanänderungen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Kontrolle von Flugplanänderungen des Weiter- oder Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen oder der Webseite der entsprechenden Fluggesellschaft. 

 

16. Anwendbares Recht, Verjährung und Gerichtsstand

16.1 Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eitzinger Bike Holiday GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.

16.2 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16.3 Verjährung

Sämtliche vertraglichen und ausservertraglichen Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Die Verwirkung der Ansprüche nach Ziffer 11.5 geht der Verjährung vor.

16.4 Gerichtsstand

Für Klagen gegen Eitzinger Bike Holiday GmbH wird der ausschliessliche Gerichtsstand Frauenfeld (Schweiz) vereinbart.

 

17. Datenschutz

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb behandeln wir Ihre Daten äusserst gewissenhaft und gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Detaillierte Angaben hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

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